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Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den Taunus Residenzen

Die Taunus Residenzen bieten 20 Plätze für die stationäre Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Diese temporäre Unterbringungsform bietet sich als „Probe“-Wohnen an, um einen Einblick in den Alltag unseres Hauses zu bekommen. Einige nutzen diese befristete Unterbringung als Urlaubspflege, sodass pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen können und ihre Pflegebedürftigen aber trotzdem gut versorgt wissen. Am häufigsten jedoch wird die Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt genutzt.


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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Die Kurzzeitpflege kann auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden, wenn ein vorübergehender Unterstützungsbedarf vorliegt oder erst ein Antrag auf Pflegegradeinstufung erfolgt ist. Anspruch auf Verhinderungspflege hat man erst nach mindst. 6 Monaten Pflegebedürftigkeit.

Wie lange dauert eine Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege und auf 42 Tage Verhinderungspflege (wenn die Voraussetzung s.o. gegeben ist) pro Kalenderjahr. Wie lange eine Kurzzeitpflege/verhinderungspflege aus finanzieller Sicht Sinn macht, ist jedoch ein anderes Thema (s. Was zahlt die Pflegekasse?)

Was zahlt die Pflegekasse Im Rahmen der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Sie erhalten für die Kurzzeitpflege einen pauschalen Zuschuss von 1774,00 Euro und für die Verhinderungspflege einen pauschalen Zuschuss von 1612,00 Euro. Hierfür muss natürlich der Anspruch noch bestehen und der entsprechende Antrag bei der Pflegekasse gestellt worden sein. Wie lange dieser Zuschuss ausreicht ist abhängig vom Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto schneller ist der Zuschuss aufgebraucht.

Grundsätzlich rechnen wir den Zuschuss – wenn uns eine Genehmigung von der Pflegekasse vorliegt – direkt mit dieser ab. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Zuschuss nur für die pflegebedingte Aufwendungen genutzt werden kann!

Unser Kostenrechner weiter unten bietet einen Überblick über die Aufgliederung der Kosten.

Gibt es einen Eigenanteil im Rahmen der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Ja es gibt immer einen Eigenanteil: Die sog. Hotelkosten setzen sich aus den Kosten für Unterbringung und Verpflegung, sowie den Investitionskosten zusammen und können nicht mit dem Zuschuss der Pflegekassen verrechnet werden.

Es gibt die Möglichkeit – falls der Bewohner bereits längere Zeit einen Pflegegrad hat – sich den Eigenanteil durch das Budget des sog. Entlastungbetrages (125 Euro pro Monat ab Bewilligung des Pflegegrades) der Pflegekasse erstatten zu lassen, wenn dieser noch nicht genutzt wurde. In diesem Fall muss die Rechnung über den Eigenanteil an die Pflegekasse weitergeleitet werden.

Unser Kostenrechner weiter unten bietet einen Überblick über die Aufgliederung der Kosten.

Was ist, wenn ich den Eigenanteil nicht bezahlen kann?

In diesem Fall sollten Sie das zuständige Sozialamt kontaktieren. Dort können Sie die Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten beantragen. Wichtig ist, dass dieser Antrag vor dem Einzug gestellt wird.

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme in Ihrer Einrichtung?

Grundsätzlich gilt, dass unsere zukünftigen Bewohner mindestens den Pflegegrad 2 haben bzw. ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. Eine Ausnahme stellt hier nur die Kurzzeitpflege nach §39c SGB V (fehlende Pflegebedürftigkeit) dar.

Des Weiteren gibt es gewisse Erkrankungen bzw. Versorgungsbedarfe, denen wir nicht gerecht werden können. Dazu zählen u.a. schwere psychische Erkrankungen oder Beatmungspflichtigkeit.

Was muss ich tun, wenn ich einen Pflegeplatz suche bzw. wie ist der Ablauf?

Als Erstes sollten Sie uns kontaktieren, um zu erfahren, ob es überhaupt Kapazitäten gibt. Falls ja benötigen wir immer (Ausnahme Service-Wohnen) einen Pflegeüberleitungsbogen mit den Diagnosen und dem aktuellen Medikamentenplan oder/und einen aktuellen Arztbrief der zukünftigen Bewohnerin/des zukünftigen Bewohners. Diese Unterlagen sind zwingend notwendig, um zu entscheiden, ob eine Aufnahme möglich ist. Wir müssen immer individuell prüfen, ob wir die Versorgung auch gewährleisten können. Wenn das Ergebnis hier positiv ausfällt, ist der nächste Schritt das Ausfüllen unserer Aufnahmeunterlagen (einen Teil davon finden Sie Hier) und das Stellen der notwendigen Anträge bei der Pflegekasse und ggf. beim Sozialamt oder anderen zuständigen Kostenträgern.

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

Die Zimmer sind mit einem Pflegebett, einem Nachtschrank, einem Tisch mit Stuhl und einem Einbauschrank ausgestattet. Wir bitten darum eigene Möbel und persönliche Dinge mitzubringen, damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner schneller einleben können und ein Gefühl von Zuhause entstehen kann.

Kostenrechner Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 an bis zu 56 Tage gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von 1.774 Euro im Jahr.

Dieser Zuschuss reicht im gewählten Pflegegrad für Tage / Jahr. Für jeden weiteren Tag müssen Sie die Gesamtkosten zahlen.

Gesamtkosten für Sie

Kosten pro Tag
Pflegebedingter Aufwand
Unterkunft
Verpflegung
Ausbildungsumlage-Zuschlag
Investitionskosten
Summe
Leistung der Pflegekassen
Eigenanteil

Die Entscheidung in eine Einrichtung zu ziehen oder einen nahestehenden Menschen in eine Einrichtung zu geben, ist für viele unglaublich schwer und mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung wie aufwühlend es sein kann, wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird und eine Versorgung im gewohnten Umfeld nicht mehr möglich ist.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – falls Sie noch offene Fragen haben, ein persönliches Gespräch wünschen oder einfach die Einrichtung besichtigen möchten.

Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!


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Weiteren Leistungen

Vollstationäre Pflege

Höchste Standards in der langfristig ausgelegten Betreuung und der medizinischen Versorgung unserer Bewohner.

Service-Wohnen

22 Ein- und Zweizimmer Appartements zum selbständigen Wohnen mit Vollverpflegung und umfangreichem Kulturprogramm.

Neuro Phase F

Zweitgrößte Einrichtung in Hessen für Menschen mit neurologisch bedingtem Pflegebedarf mit Fokus auf der Kombination aus Pflege und Therapieangebot.

Über uns

Die Taunus Residenzen sind ein in zweiter Generation inhabergeführtes Familienunternehmen. 25 Jahre Erfahrung machen uns zu Experten auf dem Gebiet der Pflege.

Besonders wichtig ist für uns ein persönliches Miteinander zwischen Bewohnern und Mitarbeitern aller Bereiche – denn unser Anspruch ist, dass sich Menschen bei uns wohl fühlen. Wir setzen höchste Maßstäbe bei der Versorgung und Betreuung unserer Bewohner.

Unser Standort

Unser Pflegeheim befindet sich in Bad Soden, in herrlicher Landschaft an den Südhängen des Taunus am Rande des Eichwalds.

Der hessische Kurort besticht mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur, einer guten Verkehrsanbindung an die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden und seiner gleichzeitigen Nähe zur Natur.

Ansprechpartnerin


Selma Senoglu
Aufnahmemanagement
E-Mail: selma.senoglu@taunus-residenzen.de

Taunus Residenzen am Eichwald GmbH
Am Eichwald 22
65812 Bad Soden am Taunus

Telefon: 06196/601-0
Telefax: 06196/601-200

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