Zum Inhalt springen

Sie sind auf der Suche nach einem Pflegeplatz für ein Familienmitglied oder einen Bekannten? Sie wollen sich schon mal informieren, falls Sie in Zukunft selbst pflegebedürftig werden?

Die Entscheidung in eine Einrichtung zu ziehen oder einen nahestehenden Menschen in eine Einrichtung zu geben, ist für viele unglaublich schwer und mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung wie aufwühlend es sein kann, wenn ein geliebter Mensch unerwartet durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig wird und eine Versorgung im gewohnten Umfeld nicht mehr möglich ist.

Wir haben Ihnen hier ein paar Informationen zu unseren Leistungen aufgeführt.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – falls Sie noch offene Fragen haben, ein persönliches Gespräch wünschen oder einfach die Einrichtung besichtigen möchten.

Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!


Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Taunus Residenzen bieten 12 Plätze für die stationäre Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Diese temporäre Unterbringungsform bietet sich als „Probe“-Wohnen an, um einen Einblick in den Alltag unseres Hauses zu bekommen. Einige nutzen diese befristete Unterbringung als Urlaubspflege, sodass pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen können und ihre Pflegebedürftigen aber trotzdem gut versorgt wissen. Am häufigsten jedoch wird die Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt genutzt.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Die Kurzzeitpflege kann auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden, wenn ein vorübergehender Unterstützungsbedarf vorliegt oder erst ein Antrag auf Pflegegradeinstufung erfolgt ist. Anspruch auf Verhinderungspflege hat man erst nach mindst. 6 Monaten Pflegebedürftigkeit.

Wie lange dauert eine Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege und auf 42 Tage Verhinderungspflege (wenn die Voraussetzung s.o. gegeben ist) pro Kalenderjahr. Wie lange eine Kurzzeitpflege/verhinderungspflege aus finanzieller Sicht Sinn macht, ist jedoch ein anderes Thema (s. Was zahlt die Pflegekasse?)

Was zahlt die Pflegekasse Im Rahmen der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Sie erhalten für die Kurzzeitpflege einen pauschalen Zuschuss von 1774,00 Euro und für die Verhinderungspflege einen pauschalen Zuschuss von 1612,00 Euro. Hierfür muss natürlich der Anspruch noch bestehen und der entsprechende Antrag bei der Pflegekasse gestellt worden sein. Wie lange dieser Zuschuss ausreicht ist abhängig vom Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto schneller ist der Zuschuss aufgebraucht.

Grundsätzlich rechnen wir den Zuschuss – wenn uns eine Genehmigung von der Pflegekasse vorliegt – direkt mit dieser ab. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Zuschuss nur für die pflegebedingte Aufwendungen genutzt werden kann!

Gibt es einen Eigenanteil im Rahmen der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Ja es gibt immer einen Eigenanteil: Die sog. Hotelkosten setzen sich aus den Kosten für Unterbringung und Verpflegung, sowie den Investitionskosten zusammen und können nicht mit dem Zuschuss der Pflegekassen verrechnet werden.

Es gibt die Möglichkeit – falls der Bewohner bereits längere Zeit einen Pflegegrad hat – sich den Eigenanteil durch das Budget des sog. Entlastungbetrages (125 Euro pro Monat ab Bewilligung des Pflegegrades) der Pflegekasse erstatten zu lassen, wenn dieser noch nicht genutzt wurde. In diesem Fall muss die Rechnung über den Eigenanteil an die Pflegekasse weitergeleitet werden.

Vollstationäre Pflege

Die Taunus Residenzen verfügen über 219 Pflegeplätze im Bereich der vollstationären Altenpflege. Menschen mit demenzieller Veränderung und Weglauftendenz steht ein gesonderter Wohnbereich zur Verfügung. Wir setzen höchste Standards in der Betreuung und der medizinischen Versorgung unserer Bewohner. Es ist unser Anspruch, jedem unserer Bewohner die beste Pflege zukommen zu lassen und jedem Einzelnen ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich zu bereiten.

Was zahlt die Pflegekasse für die vollstationäre Unterbringung? Gibt es einen Eigenanteil?

Es gibt immer einen Eigenanteil. Die Leistungen der Pflegekasse sind abhängig vom Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen. Das bedeutet, dass der Eigenanteil von Pflegegrad 2-5 gleich bleibt. Die Mehrkosten durch die höhere Pflegebedürftigkeit werden durch die Pflegekasse ausgeglichen.

Angepasst an Ihre Bedürfnisse betreuen Sie ausgebildete Pfleger rund um die Uhr

Neuro Phase F

Dieser Bereich ist für Menschen mit schweren und schwersten neurologischen Schädigungen. Hierzu zählen u.a. Menschen mit schwerem Schädelhirntrauma und Menschen im Wachkoma. Der Pflegebedarf ist auf diesem Bereich besonders hoch und anspruchsvoll. Es ist uns ein besonderes Anliegen, die hohen Anforderungen in diesem speziellen Pflegebereich zu erfüllen und eine Kombination aus Pflege und Therapieangebot zu bieten.

Wir haben viel Erfahrung in diesem Bereich und sind mit unseren 54 Plätzen die zweitgrößte Einrichtung in Hessen für Menschen mit neurologisch bedingtem Pflegebedarf.

Zu unserem interdisziplinären Team zählen u.a. Pflegefachpersonen für Menschen im Wachkoma/MCS, Physiotherapeuten und externe Logopäden und Ergotherapeuten. Gemeinsam planen und führen wir individuell abgestimmte Therapien bei unseren Bewohnern durch, um Funktionen zu erhalten, zu verbessern und so das Teilhaben am Alltagsgeschehen zu ermöglichen.

Service-Wohnen

Die Taunus Residenzen bieten 22 Ein- und Zweizimmer Appartements zum selbständigen Wohnen an. Die Appartements sind mit Einbauschrank, (Pantry-) Küche und großzügigem barrierefreien Bad mit Dusche ausgestattet. Die Vollverpflegung sowie die regelmäßige Reinigung des Appartements sind im Service mit enthalten. 

Wir bieten ein umfangreiches Kulturprogramm, eine hervorragende Küche und zahlreiche Möglichkeiten für Aktivitäten. In unserem beliebten Café trifft man sich gerne zu einem Stück frischen Kuchen und verbringt angenehme Stunden in gepflegter Atmosphäre.

Häufig gestellte Fragen zu unserem Pflegebereich

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

Die Zimmer sind mit einem Pflegebett, einem Nachtschrank, einem Tisch mit Stuhl und einem Einbauschrank ausgestattet. Wir bitten darum eigene Möbel und persönliche Dinge mitzubringen, damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner schneller einleben können und ein Gefühl von Zuhause entstehen kann.

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme in Ihrer Einrichtung?

Grundsätzlich gilt, dass unsere zukünftigen Bewohner mindestens den Pflegegrad 2 haben bzw. ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. Eine Ausnahme stellt hier nur die Kurzzeitpflege nach §39c SGB V (fehlende Pflegebedürftigkeit) dar.

Des Weiteren gibt es gewisse Erkrankungen bzw. Versorgungsbedarfe, denen wir nicht gerecht werden können. Dazu zählen u.a. schwere psychische Erkrankungen oder Beatmungspflichtigkeit.

Was muss ich tun, wenn ich einen Pflegeplatz suche bzw. wie ist der Ablauf?

Als Erstes sollten Sie uns kontaktieren, um zu erfahren, ob es überhaupt Kapazitäten gibt. Falls ja benötigen wir immer (Ausnahme Service-Wohnen) einen Pflegeüberleitungsbogen mit den Diagnosen und dem aktuellen Medikamentenplan oder/und einen aktuellen Arztbrief der zukünftigen Bewohnerin/des zukünftigen Bewohners. Diese Unterlagen sind zwingend notwendig, um zu entscheiden, ob eine Aufnahme möglich ist. Wir müssen immer individuell prüfen, ob wir die Versorgung auch gewährleisten können. Wenn das Ergebnis hier positiv ausfällt, ist der nächste Schritt das Ausfüllen unserer Aufnahmeunterlagen (einen Teil davon finden Sie Hier) und das Stellen der notwendigen Anträge bei der Pflegekasse und ggf. beim Sozialamt oder anderen zuständigen Kostenträgern.

Was ist, wenn ich den Eigenanteil nicht bezahlen kann?

In diesem Fall sollten Sie das zuständige Sozialamt kontaktieren. Dort können Sie die Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten beantragen. Wichtig ist, dass dieser Antrag vor dem Einzug gestellt wird.