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Kurzzeitpflege

Die Taunus Residenzen bieten 12 Plätze für die stationäre Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Diese temporäre Unterbringungsform bietet sich als „Probe“-Wohnen an, um einen Einblick in den Alltag unseres Hauses zu bekommen. Einige nutzen diese befristete Unterbringung als Urlaubspflege, sodass pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen können und ihre Pflegebedürftigen aber trotzdem gut versorgt wissen. Am häufigsten jedoch wird die Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt genutzt.


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Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Die Kurzzeitpflege kann auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden, wenn ein vorübergehender Unterstützungsbedarf vorliegt oder erst ein Antrag auf Pflegegradeinstufung erfolgt ist. Anspruch auf Verhinderungspflege hat man erst nach mindst. 6 Monaten Pflegebedürftigkeit.

Wie lange dauert eine Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege und auf 42 Tage Verhinderungspflege (wenn die Voraussetzung s.o. gegeben ist) pro Kalenderjahr. Wie lange eine Kurzzeitpflege/verhinderungspflege aus finanzieller Sicht Sinn macht, ist jedoch ein anderes Thema (s. Was zahlt die Pflegekasse?)

Was zahlt die Pflegekasse Im Rahmen der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Sie erhalten für die Kurzzeitpflege einen pauschalen Zuschuss von 1774,00 Euro und für die Verhinderungspflege einen pauschalen Zuschuss von 1612,00 Euro. Hierfür muss natürlich der Anspruch noch bestehen und der entsprechende Antrag bei der Pflegekasse gestellt worden sein. Wie lange dieser Zuschuss ausreicht ist abhängig vom Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto schneller ist der Zuschuss aufgebraucht.

Grundsätzlich rechnen wir den Zuschuss – wenn uns eine Genehmigung von der Pflegekasse vorliegt – direkt mit dieser ab. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Zuschuss nur für die pflegebedingte Aufwendungen genutzt werden kann!

Gibt es einen Eigenanteil im Rahmen der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege?

Ja es gibt immer einen Eigenanteil: Die sog. Hotelkosten setzen sich aus den Kosten für Unterbringung und Verpflegung, sowie den Investitionskosten zusammen und können nicht mit dem Zuschuss der Pflegekassen verrechnet werden.

Es gibt die Möglichkeit – falls der Bewohner bereits längere Zeit einen Pflegegrad hat – sich den Eigenanteil durch das Budget des sog. Entlastungbetrages (125 Euro pro Monat ab Bewilligung des Pflegegrades) der Pflegekasse erstatten zu lassen, wenn dieser noch nicht genutzt wurde. In diesem Fall muss die Rechnung über den Eigenanteil an die Pflegekasse weitergeleitet werden.

Weiteren Leistungen

Vollstationäre Pflege

Höchste Standards in der langfristig ausgelegten Betreuung und der medizinischen Versorgung unserer Bewohner.

Neuro Phase F

Zweitgrößte Einrichtung in Hessen für Menschen mit neurologisch bedingtem Pflegebedarf mit Fokus auf der Kombination aus Pflege und Therapieangebot.

Service-Wohnen

22 Ein- und Zweizimmer Appartements zum selbständigen Wohnen mit Vollverpflegung und umfangreichem Kulturprogramm.

Über uns

Die Taunus Residenzen sind ein in zweiter Generation inhabergeführtes Familienunternehmen. 25 Jahre Erfahrung machen uns zu Experten auf dem Gebiet der Pflege.

Besonders wichtig ist für uns ein persönliches Miteinander zwischen Bewohnern und Mitarbeitern aller Bereiche – denn unser Anspruch ist, dass sich Menschen bei uns wohl fühlen. Wir setzen höchste Maßstäbe bei der Versorgung und Betreuung unserer Bewohner.

Als Mitarbeiter:in der Taunus Residenzen entscheidest du dich für einen spannenden, interessanten und abwechslungsreichen Job in kollegialer Atmosphäre an einem wunderschönen Standort im Taunus.

Unser Standort

Unser Pflegeheim befindet sich in Bad Soden, in herrlicher Landschaft an den Südhängen des Taunus am Rande des Eichwalds.

Der hessische Kurort besticht mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur, einer guten Verkehrsanbindung an die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden und seiner gleichzeitigen Nähe zur Natur.

Ansprechpartnerin


Selma Senoglu
Aufnahmemanagement
E-Mail: selma.senoglu@taunus-residenzen.de

Taunus Residenzen am Eichwald GmbH
Am Eichwald 22
65812 Bad Soden am Taunus

Telefon: 06196/601-0
Telefax: 06196/601-200

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